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Bestellerklärung

Garantieerklärung

a) Der Auftraggeber hat bei der duophonic GmbH die Herstellung von Ton-, Bild- und sonstigen Datenträgern in Auftrag gegeben.
Er hat den Inhalt sämtlicher Datenträger und sonstiger Aufzeichnungen, die er der duophonic GmbH zum Zweck der Ausführung der Aufträge übermittelt, einer vollständigen Prüfung unterzogen.

b) Der Auftraggeber garantiert duophonic, dass er in vollem Umfang berechtigt ist, Produktionsaufträge abzuschließen, und über alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte verfügt.

c) Ferner garantiert der Auftraggeber, dass durch die Vergabe des Produktionsauftrags bzw. die Vervielfältigung keinerlei Rechte Dritter verletzt werden.
Im Streitfalle ist allein der Auftraggeber in vollem Umfange haftbar.
„Rechte Dritter“ im Sinne vorstehender Sätze sind insbesondere jene Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften übertragen sind und unabhängig der Form dargeboten werden (z.B. als Hintergrundmusik).

d) Der Inhalt sämtlicher durch den Auftraggeber der duophonic GmbH zum Zweck der Durchführung der Aufträge übermittelten Datenträger und sonstigen Aufzeichnungen entspricht den Bestimmungen deutschen Rechts; insbesondere stellen die der duophonic GmbH zum Zweck der Durchführung der Aufträge übermittelten Datenträger und sonstigen Aufzeichnungen keine pornografischen Schriften im Sinne des § 184 Abs. 3 StGB dar oder enthalten sonstige Inhalte, deren Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung nach deutschem Recht, insbesondere nach den Vorschriften des StGB oder den Vorschriften der Gesetze zum Schutz der Jugend, verboten ist oder Einschränkungen unterliegt.

Freistellungserklärung

Im Fall von Ansprüchen Dritter infolge einer Verletzung oben genannter Rechte verpflichtet sich der Auftraggeber, die duophonic GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und alle der duophonic GmbH entstehenden Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, insbesondere entstandene Produktionskosten sowie die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung.
Dies schließt auch Forderungen und Klagen nationaler oder internationaler Urheberrechtsgesellschaften oder entsprechender Organisationen aus behaupteter oder tatsächlicher Verletzung der Rechte einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten ein.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Weiterlieferung, Verteilung und Vermarktung oder sonstigen Verwendungen der durch die duophonic GmbH im Rahmen der Aufträge hergestellten Produkte sämtliche Regelungen des deutschen Rechts zu beachten und die Produkte insbesondere nicht unter Verletzung von Vorschriften des StGB oder
des Gesetzes über die Verbreitung Jugend gefährdender Schriften und Medieninhalte weiterzuliefern, zu verteilen oder sonst zu verwenden, oder einen anderen die Verwendung der Produkte unter Verletzung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu ermöglichen.

Im Fall eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die vorstehende Verpflichtung wird der Auftraggeber die duophonic GmbH auf erstes Anfordern von allen gegen diese erhobenen Ansprüche freistellen und duophonic GmbH jeden in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden ersetzen, einschließlich etwaiger Bußgelder und Geldstrafen und einschließlich sämtlicher Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

Reichweite und Gültigkeit dieses Dokuments

a) Diese Garantie- und Freistellungserklärung gilt auch für sämtliche künftig abzuschließenden Vereinbarungen und Aufträge zwischen der duophonic GmbH und dem Auftraggeber. Dieses Dokument hat auch dann Gültigkeit wenn nicht in jedem Einzelfall darauf verwiesen oder zukünftigen Aufträgen beigefügt wird.

b) Ferner gelten die in diesem Dokument enthaltenen Klauseln rückwirkend für Auftraggeber, welche bislang gegenüber duophonic noch keinerlei Garantie- und Freistellungserklärungen abgegeben haben.

Nachweispflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat duophonic auf Nachfrage geeignete Nachweise vorzulegen, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass der Vervielfältigung der Eingangsmedien keine Rechte und Ansprüche Dritter entgegenstehen. Können derartige Nachweise nicht erbracht werden, kann die duophonic GmbH den Auftrag auch nachträglich ablehnen.