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Lizenzabwicklung

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GEMA
Jede Tonträgerproduktion muss bei der GEMA gemeldet werden.
Es gibt im Prinzip drei „Stufen“

1.
Auch wenn alle Titel auf dem Tonträger gemafrei sind, muss die Vervielfältigung gemeldet werden. Dabei fallen keine Kosten an. Es muss lediglich eine GEMA-Freistellung beantragt werden. Dies übernehmen wir gerne für Sie. Oder Sie senden den GEMA-Lizenzantrag direkt an die GEMA Industriedirektion und lassen uns nach Erhalt eine Kopie der Freistellung zukommen.

2.
Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind, es sich aber um Promotionexemplare handelt (sie also nicht verkauft werden und eine Auflage von 500 Stk. nicht überstiegen wird), fällt eine GEMA Mindestvergütung von 0,64€ pro CD und bei einer LP 0,50€ pro Stk. an.

3.
Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind und der Tonträger verkauft werden soll, kommt es auf den Händlerabgabepreis (HAP) an. Bei einem HAP von 15€ ergeben sich Lizenzgebühren von 2,06€ pro Tonträger. Das entspricht 13,75 % vom Nettopreis.
Wir empfehlen Ihnen, die GEMA-Vervielfältigungsanmeldung selbst vorzunehmen die GEMA stellt Ihnen so direkt die eventuell zu zahlenden Lizenzen in Rechnung. Dies bietet für Sie den Vorteil der günstigeren GEMA-Mehrwertsteuer von lediglich 7%.


Wenn Sie selbst die GEMA-Vervielfältigungsmeldung sowie die GEMA-Rückmeldung (Freistellung) übernehmen, benötigen wir von Ihnen die Kopie Ihrer GEMA-Vervielfältigungsmeldung. Als Vervielfältiger tragen Sie bitte unsere Anschrift ein.


Den ausgefüllten Lizenzantrag an folgende Adresse schicken:

GEMA Generaldirektion
Rosenheimerstr. 11
81667 München
Tel.: 089/48003-00
Fax: 089/4800-969
gema_lizenzantrag_tontraeger_01.pdf 466.23 KB
GEMA Lizenzantrag zum Downloaden. Bitte leserlich ausfüllen, da unleserlich ausgefüllte Formulare von der GEMA nicht bearbeitet werden.

oder online
www.gema.de/kunden/direktion_industrie/

GVL
Die GVL nimmt sowohl die Rechte der Tonträgerhersteller als auch die der Interpreten wahr. Sie vergibt den so genannten LC-Code (Label Code).
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, Hamburg) vertritt die Senderechte der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller gegenüber Rundfunk und Fernsehen und stellt die Sendevergütung für ihre Mitglieder in Rechnung. Die Einnahmen der GVL werden anteilig nach den Sendeminuten wieder an die Tonträgerfirmen und Künstler verteilt.

Einen LC-Code benötigen Sie nur dann, wenn Ihr Tonträger auch im Rundfunk gespielt werden wird, denn der LC-Code signalisiert den Sendeanstalten, dass Sie mit der Sendung einverstanden sind.

GVL mbH
Heimhuder Straße 5
20448 Hamburg
Tel.: 040/411707-0
Fax.: 040/4103866