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GEMA

© Caro Dentler

GEMA & andere Verwertungsgesellschaften

Jede Tonträgerproduktion muss bei der nationalen Verwertungsgesellschaft gemeldet werden. In Deutschland ist dies die GEMA.
Es gibt im Prinzip drei „Stufen“

1.
Auch wenn alle Titel auf dem Tonträger GEMA-frei sind, muss die Vervielfältigung gemeldet werden. Dabei fallen keine Kosten an. Es muss lediglich eine GEMA-Freistellung beantragt werden. Sie senden den GEMA-Lizenzantrag direkt an die GEMA Industriedirektion und lassen uns nach Erhalt eine Kopie der Freistellung zukommen.

2.
Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind, es sich aber um Promotionexemplare handelt (sie also nicht verkauft werden und eine Auflage von 500 St. nicht übersteigen), fällt eine GEMA-Mindestvergütung von 0,64€ pro CD und bei einer LP 0,50€ pro St. an.

3.
Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind und der Tonträger verkauft werden soll, kommt es auf den Händlerabgabepreis (HAP) an. Bei einem HAP von 15€ ergeben sich Lizenzgebühren von 2,06€ pro Tonträger. Das entspricht 13,75 % vom Nettopreis.
Wir empfehlen Ihnen, die GEMA-Vervielfältigungsanmeldung selbst vorzunehmen. Die GEMA stellt Ihnen so direkt die eventuell zu zahlenden Lizenzen in Rechnung. Dies bietet für Sie den Vorteil der günstigeren GEMA-Mehrwertsteuer von lediglich 7%.

4.
GEMA-Mitglieder mit eigenen Werken (Herstellungsmeldung PDF)
Die Erstauflage eines Tonträgers mit einer Auflage von maximal 500 Exemplaren wird auf Antrag mit einer pauschalen Vergütung in Höhe von € 70,00 zzgl. 7 % MwSt. lizenziert. Die Produktion muss explizit als „Eigenrepertoire“ angemeldet werden und überwiegend Promotionscharakter besitzen. Somit dürfen maximal 100 Exemplare (oder 20 % der Auflage) zum Verkauf angeboten werden. Zwingend notwendig ist die Zustimmung zum Tarif für „Mitglieder mit eigenen Werken“ durch die Unterschrift aller beteiligten Urheber und Verlage.  Bitte beachten Sie: Der Beschluss kann keine Anwendung finden, wenn einer der Urheber Mitglied einer ausländischen Verwertungsgesellschaft ist. Dagegen ist die Kombination GEMA-Mitglied und Nicht-Mitglied einer Verwertungsgesellschaft möglich. Nachpressungen sind von diesem Aufsichtsratsbeschluss ausgenommen und werden zum Tarif VR-T-H 1 bzw. VR-T-H 2 abgerechnet.
Dieser Tarif gilt für:

  • Erstauflage eines Tonträgers mit einer Auflage von maximal 500 Exemplaren
  • Demonstrationstonträger aus bestimmtem Anlass mit eigenem Repertoire

Wenn Sie selbst die GEMA-Vervielfältigungsmeldung sowie die GEMA-Rückmeldung (Freistellung) übernehmen, benötigen wir von Ihnen die Kopie Ihrer GEMA-Vervielfältigungsmeldung. Als Vervielfältiger tragen Sie bitte unsere Anschrift ein.

Den ausgefüllten Lizenzantrag schicken Sie an folgende Adresse:

GEMA Generaldirektion
Rosenheimer Str. 11
81667 München
Tel.: 089 48003 00
Fax: 089 48003 969

GEMA Lizenzantrag zum Downloaden. Bitte leserlich ausfüllen, da unleserlich ausgefüllte Formulare von der GEMA nicht bearbeitet werden.
GEMA Lizenzantrag PDF
oder online:
GEMA Lizenzantrag Online

GVL

Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, Berlin) nimmt sowohl die Rechte der Tonträgerhersteller als auch die der Interpreten wahr. Sie vergibt den so genannten LC (Label Code).
Die GVL vertritt die Senderechte der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller gegenüber Rundfunk und Fernsehen und stellt die Sendevergütung für ihre Mitglieder in Rechnung. Die Einnahmen der GVL werden anteilig nach den Sendeminuten wieder an die Tonträgerfirmen und Künstler verteilt.

Einen LC benötigen Sie nur dann, wenn Ihr Tonträger auch im Rundfunk gespielt werden wird, denn der LC signalisiert den Sendeanstalten, dass Sie mit der Sendung einverstanden sind.

Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten GmbH (GVL)
Podbielskiallee 64
14195 Berlin
Tel: +49 30 48483-600
Fax: +49 30 48483-700
www.gvl.de | gvl@gvl.de

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